Absenzen

Folgende Abwesenheiten gelten als entschuldigt:
  • Krankheit oder Unfall des Kindes und in der Familie
  • Abwesenheit wegen amtlicher Aufgebote
  • Arzt- und Zahnarzttermine, sowie ärztlich verordnete Therapietermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können.
Die Gründe für die Absenzen sind der Lehrperson durch die Eltern mündlich oder schriftlich mitzuteilen.